Mitglied werden

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weils gemeinsam besser geht

§ 5  Mitgliedschaft
  1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Der Austritt ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Dieser muss schriftlich erklärt werden.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt
    a) durch Austritt,
    b) durch Ausschluss kraft Beschlusses der Mitgliederversammlung,
    c) durch Tod des Mitglieds.
§ 6  Beiträge
Die Mitglieder zahlen einen von ihnen selbst bestimmten Beitrag, mindestens jedoch 60 Euro jährlich.
Der Beitrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres fällig. Schüler, Studenten und Arbeitslose sind von den
Beiträgen freigestellt.

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